E-Bike

Wir warten und reparieren ausschließlich Bosch und Shimano Antriebsysteme. Für diese Systeme haben wir alle erforderlichen Werkzeuge und Software Tools zur Wartung und Diagnose sowie das benötigte Knowhow um Ihr Rad professionell zu warten oder auch zu reparieren.

Wie oft sollte die E-Bike-Inspektion stattfinden?

Ideal ist ein Intervall von mindestens einmal jährlich zu Beginn der Saison (Frühjahrscheck). Spätestens nach 2500km empfehlen wir eine Wartung. Auch um auftauchenden Probleme während der Saison zu verhindern ist die Wartung sinnvoll. Das gilt auch für die verbaute Elektronik.

Wichtig: Ist das E-Bike neu, dann sollte nach den ersten 500 Kilometern eine Inspektion stattfinden.

Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Inspektions-Termin , da die Werkstatt im Frühjahr meist ausgebucht ist und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Wir empfehlen die Wartung im Winter durchführen zu lassen.

Folgende Leistungen an der Elektronik können wir anbieten:

  • Diagnose & Update Bosch und Shimano
  • Akku Kapazitätsprüfung (nur Bosch)

Ersatzschlüssel für Akkuschlösser & Fahrradschlösser

Wir bestellen gerne Ersatzschlüssel für Ihr hochwertiges Fahrradschloss oder Akkuschloß direkt vom Hersteller. (Nur ABUS/TRELOCK/AXA) Bitte bringen Sie für Bestellungen stets Ihre Schlüsselkarte/Code Karte und ihren vorliegen Zweitschlüssel mit. Bestelldauer ca. 6-15 Werktage. Bestellmöglichkeit nur für Ersatzschlüssel für Fahrradschlösser ! Unter Umständen wird ein Nachweis des Eigentums am Fahrzeug gefordert.

Nur für folgende Schlosshersteller verfügbar:

Wir führen grundsätzlich keine Tuningmaßnahmen an E-Bikes durch und reparieren keine getunten E-Bikes.

Bitte informieren Sie uns vor dem Reparaturauftrag über eine eventuell durchgeführte Tuningmaßnahmen, da getunte E-Bikes eventuell durch das von uns eigesetzte Hersteller – Diagnosesystem automatisch über den herstellerseitig eingebauten Manipulationsschutz deaktiviert bzw. gedrosselt werden könnten. Wir übernehmen dafür keine Haftung.

Konsequenzen durch E-Bike Tuning

E-Bike Tuning hat weitreichende Konsequenzen!
Rein juristisch wird durch jegliches Tuning aus Ihrem „Pedelec“, (rechtlicher Status Fahrrad) ein Kraftfahrzeug. Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland dem Pflichtversicherungsgesetz. Da das getunte Fahrzeug keine KFZ-Versicherung hat, bewegt man sich rechtlich im Bereich einer Straftat, wenn das Fahrzeug im Strassenverkehr (oder dem öffentlichen Raum) bewegt wird. Weiterhin wird auch ihre private Haftpflichtversicherung für eventuelle aus einem Unfall resultierende Schäden nicht aufkommen. Zusätzlich kann es, je nachdem wie schnell sie waren und welchen Führerschein sie besitzen zu einem Verfahren wegen Fahren ohne Führerschein kommen. Seit Mitte 2020 wurde die europäische Norm für Pedelecs (EN15194) angepasst und erweitert. Jeder Hersteller von Pedelec Antrieben ist dazu verpflichtet , dass die Antriebseinheit Tuning selbstständig erkennt und selbst “geeignete Maßnahmen” (z.B: Deaktivierung oder Drosselung) ergreift, um die Manipulation zu unterbinden. Dass die Garantie für das Fahrzeug erlischt ist nur ein weiteres kleines Argument gegen Tuning.

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